Die E-Rechnung geht 2027 in die nächste entscheidende Phase. Für viele Mandanten endet die Übergangsregelung – und in den Kanzleien rückt die konkrete Umsetzung in den Mittelpunkt.
Welche Unternehmen müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen? Welche Formate und Prozesse funktionieren in der Praxis? Was gilt bei Prüfung, Aufbewahrung und Verfahrensdokumentation?
Unsere Seminare zur E-Rechnung greifen die aktuellen Vorgaben und genau die Fragen auf, die Steuerkanzleien jetzt mit ihren Mandanten klären müssen.
E-Rechnung 2027:
Pflicht, Praxis und Umsetzung
Für Steuerberater und Mitarbeitende in Kanzleien
Seminare zur E-Rechnung: Wissen für die Umsetzung
Aktuelle Seminare
Die E-Rechnung für ganz Deutschland - ZUGFeRD
Sind Sie vorbereitet? Der 2019 vorgestellte Standard ZUGFeRD 2.0 entspricht dann auch den europäischen E-Rechnungsvorgaben der Norm EN 16931.
Die verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B für Deutschland
Die Umstellung auf E-Rechnungen stellt eine der bedeutendsten Veränderung im deutschen Rechnungswesen dar und erfordert trotz Übergangsregelungen eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse.
Verfahrensdokumentation zur Elektronischen Rechnung
Digitalisierung ist kein Selbstläufer – sie braucht klare Strukturen, belastbare Prozesse und eine rechtssichere Dokumentation. In dem Seminar erfahren Sie kurz und prägnant alle wichtigen rechtlichen Grundlagen zum Thema Verfahrensdokumentation.
E-Rechnung mit Elmar Mohl
Dipl.-Finanzwirt Elmar Mohl beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Umsatzsteuer, GoBD, elektronischen Rechnungen und digitaler Betriebsprüfung. In unseren Seminaren ordnet er die gesetzlichen Vorgaben zur E-Rechnung ein und zeigt, was sie für Rechnungsprozesse, Prüfung und Dokumentation in der Praxis bedeuten.
E-Rechnung ab 2027: Was jetzt in der Beratungspraxis zählt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten Übergangsregelungen. Bis Ende 2026 können Rechnungsaussteller grundsätzlich noch sonstige Rechnungen verwenden.
Ab 2027 wird die Unterscheidung konkreter: Beträgt der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers mehr als 800.000 Euro, greift die verlängerte Übergangsregelung grundsätzlich nicht mehr. Bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro läuft sie noch bis Ende 2027.
Für Steuerkanzleien geht es deshalb zunehmend um die Umsetzung beim einzelnen Mandanten – von der Prüfung der Verpflichtung bis zum funktionierenden digitalen Rechnungsprozess.
Wer muss ab 2027 E-Rechnungen ausstellen?
Die E-Rechnungspflicht betrifft grundsätzlich Rechnungen über bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Gleichzeitig bestehen Ausnahmen und Übergangsregelungen.
Für die Beratung sind unter anderem die 800.000-Euro-Grenze, der maßgebliche Vorjahresumsatz, Kleinunternehmer, Kleinbetragsrechnungen und Sonderfälle relevant. Empfangs- und Ausstellungspflicht müssen dabei getrennt betrachtet werden.
→ Mehr zur E-Rechnungspflicht: Fristen, Übergangsregelungen und Ausnahmen
Wie wird die E-Rechnung in Kanzlei und Mandantenunternehmen umgesetzt?
Mit der E-Rechnung verändert sich der gesamte Rechnungsprozess. Strukturierte Rechnungsdaten müssen erstellt, übermittelt, empfangen, geprüft, verarbeitet und aufbewahrt werden können.
Zu den in Deutschland üblichen Formaten zählen insbesondere XRechnung und ZUGFeRD. Gleichzeitig gewinnen Fragen zur Datenqualität und Validierung an Bedeutung. Eine technische Validierung kann Format- oder Geschäftsregelfehler erkennen, ersetzt jedoch keine vollständige steuerliche Prüfung der Rechnung.
Für Kanzleien stellt sich deshalb vor allem die praktische Frage: Welche Prozesse laufen beim Mandanten bereits digital – und wo müssen Zuständigkeiten, Software und Abläufe vor 2027 noch angepasst werden?
→ Mehr zur E-Rechnung in der Praxis umsetzen
Was gilt für ZUGFeRD, XRechnung und strukturierte Rechnungsdaten?
Eine E-Rechnung muss ein strukturiertes elektronisches Format verwenden, das eine automatische elektronische Verarbeitung ermöglicht. XRechnung und geeignete ZUGFeRD-Versionen erfüllen diese Anforderungen.
Bei hybriden ZUGFeRD-Rechnungen enthält die Datei neben dem strukturierten XML-Datensatz eine lesbare Darstellung. Weichen beide Teile voneinander ab, sind die Daten des strukturierten Rechnungsteils maßgebend.
Damit wird die XML-Datei für Rechnungsprüfung und Verarbeitung wesentlich. Ein PDF allein erfüllt die Anforderungen an eine E-Rechnung grundsätzlich nicht.
Welche Rolle spielen GoBD und Verfahrensdokumentation?
Mit neuen digitalen Rechnungsprozessen verändern sich häufig auch die Abläufe für Eingang, Prüfung, Freigabe, Buchung und Aufbewahrung.
Bei einer E-Rechnung ist zumindest der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form aufzubewahren. Gleichzeitig müssen steuerlich relevante digitale Prozesse nachvollziehbar organisiert und dokumentiert werden.
Die Einführung der E-Rechnung ist deshalb ein sinnvoller Anlass, bestehende Abläufe gemeinsam mit den Mandanten zu prüfen und die Verfahrensdokumentation an die tatsächlich eingesetzten Prozesse anzupassen.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen, FAQ und Hinweise zur Verwaltungsauffassung finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.
Passende Fortbildung
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