Ist der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaft, sind die Ausschüttungen mit Ausnahme von 5% nichtabzugsfähiger Betriebsausgaben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei (körperschaftsteuerliches Schachtelprivileg). Eine andere Art, der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu begegnen, ist die körperschaftsteuerrechtliche Organschaft. Alle Regelungen verhindern die wirtschaftliche Doppelbesteuerung aber nicht gänzlich. Deshalb ist das deutsche Steuerrecht nicht rechtsformneutral.
Umwandlungsteuergesetz
Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen Folgen von Umwandlungen von Kapitalgesellschaften, eingetragenen Genossenschaften, eingetragenen Vereinen, wirtschaftlichen Vereinen, genossenschaftlichen Prüfungsverbänden, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, von Verschmelzungen, Vermögensübertragungen, Aufspaltungen und Abspaltungen für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften, der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen bzw. in eine Personengesellschaft, eines Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft.
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