Das Umwandlungssteuerrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen der Unternehmensbesteuerung. Bereits kleine Fehler bei Umstrukturierungen können erhebliche steuerliche Folgen auslösen und geplante Gestaltungen gefährden.
In der Beratungspraxis stehen insbesondere Einbringungsvorgänge, Formwechsel, Verschmelzungen und Spaltungen im Mittelpunkt. Dabei müssen die Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) mit gesellschaftsrechtlichen Vorgaben und den wirtschaftlichen Zielen der Mandanten in Einklang gebracht werden.
Unsere Seminare vermitteln aktuelles Praxiswissen zu Umwandlungen, Einbringungsvorgängen und den steuerlichen Besonderheiten von Unternehmensumstrukturierungen.

