Steuerberater
Betriebsprüfung - Typische Schwerpunkte bei der Prüfung von Personengesellschaften – Teil 2
Typische ertragsteuerliche Schwerpunkte bei der Außenprüfung von Personengesellschaften mit Gewinneinkünften ergeben sich häufig bei Umstrukturierungen im Zusammenhang mit der Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern sowie im Zusammenhang mit Veränderungen im Gesellschafterbestand und damit einhergehend auch bei Beendigung der Mitunternehmerstellung.
Den Vorschriften des § 6 Abs. 5 Satz 3 – 7 EStG, des § 16 EStG und des § 34 EStG kommen dabei maßgebliche Bedeutung zu. Im Hinblick auf den steuerlichen Begriff des Mitunternehmeranteils gilt allerdings auch der zutreffenden Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Sonderbetriebsvermögen, insbesondere im Zusammenhang mit Veränderungen im Gesellschafterbestand, erhöhte Beachtung.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen erläutert und auf typische Fehlerquellen und Aufgriffspunkte hingewiesen.
SEMINARINHALT u. a.:
1. Ertragsteuerliche Prüfungsschwerpunkte bei Umstrukturierung einer Personengesellschaft durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 Satz Sätze 3 – 6 7 EStG)
• Übertragung zwischen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften
• Übertragung auf Personengesellschaft mit Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer (§ 6 Abs. 5 Satz Sätze 5 und 7 EStG)
• Sperrfristverletzung durch unmittelbare oder mittelbare Übertragung auf Kapitalgesellschaft (§ 6 Abs. 5 Satz Sätze 6 und 7 EStG)
2. Ertragsteuerliche Prüfungsschwerpunkte bei Veränderungen im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft
• Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen
• Zuordnung von Grundstücken bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
• Anteile an Kapitalgesellschaften als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
• Tarifermäßigung (§ 34 Abs. 3 EStG) bei Veräußerung/Aufgabe eines gesamten Mitunternehmeranteils
• Versagung § 34 Abs. 3 EStG wegen fehlender Veräußerung/Aufgabe des gesamten Mitunternehmeranteils
• Versagung § 34 Abs. 3 EStG mangels zusammengeballter Aufdeckung stiller Reserven ("Zeitraumbezogene Gesamtplanbetrachtung")
• Veräußerungsgewinne i.S.d. § 16 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 5 EStG als Gewerbeertrag (§ 7 Satz 1 GewStG)
• § 5 Abs. 7 EStG bei Ausscheiden eines Gesellschafters und beim Gesellschafterwechsel
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