Steuerberater und Mitarbeiter
Die verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B für Deutschland
Mögliche E-invoicing Plattform für Deutschland
Laut aktuellem BMF-Schreiben vom 15.10.2025 zur Einführung der E-Rechnung müssen alle Unternehmen in Deutschland die technischen Voraussetzungen zum Arbeiten mit der E-Rechnung schaffen. Es reicht deshalb nicht aus, dass Mandanten eine E-Rechnung nur annehmen können.
Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format (xml-Datei) vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Dabei wird zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschiede
Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD sind dafür weiterhin geeignet. Jedoch bringt das in der Praxis sehr beliebte ZUGFeRD-Format zwischenzeitlich diverse bekannte Risiken mit. Bei teilweise über 70% der im Umlauf befindlichen ZUGFeRD-Dateien ergeben sich nämlich Abweichungen zwischen PDF und XML-Datei.
Unternehmen müssen daher eingehende ZUGFeRD-Rechnungen validieren, da gesetzlich nur aus der XML-Datei der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.
Die Umstellung auf E-Rechnungen stellt eine der bedeutendsten Veränderung im deutschen Rechnungswesen dar und erfordert trotz Übergangsregelungen eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse.
Ab dem 01.01.2027 werden bereits ein Großteil der Unternehmen in Deutschland verpflichtet, auch auf der Ausgangsseite xml-Dateien zu versenden; daher drängt nun die Zeit.
SEMINARINHALT u. a.:
1. Die verpflichtende Einführung der E-Rechnung in ganz Europa – EU-Standard
- Einleitung – Vorhaben auf europäischer Ebene
2. Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab dem 01.01.2025
- Der neue Rechnungsparagraph - § 14 UStG ab 01.01.2025
* Definition E-Rechnung - § 14 Abs.1 S.3 und Nr.1 UStG n.F.:
* Möglichkeit der Verwendung anderer Formate - § 14 Abs. 1 S. 6 Nr.2 UStG n.F.:
* Verpflichtung zur E-Rechnung im Bereich B2B - § 14 Abs. 2 Nr.1 UStG n.F.:
- Übergangsregelungen - § 27 Abs. 38 Nr. 1 - 3 UStG n.F.:
- Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
* Rechnungen über Kleinbeträge und Fahrausweise
* Rechnungen von Kleinunternehmern
- Schaubilder zur neuen E-Rechnung ab 01.01.2025
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024/15.10.2025 + FAQ vom 05.11.2025
- Wesentliche Kernaussagen zur neuen E-Rechnung ab 01.01.2025 und folgende Jahre
* Rechnungseingang
* Rechnungsausgang
- Praktische Tipps zur Umsetzung ab 01.01.2025
* Software zum Anzeigen von E-Rechnungen
* Software zur Erstellung von E-Rechnungen
* Software zur Validierung von E-Rechnungen
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