Steuerberater und Mitarbeiter
Beschäftigung von Rentnern im Rahmen der Aktivrente
Bei der Beschäftigung von Rentnern unterscheiden sich die Sozialversicherungsbeiträge danach, ob die Regelaltersgrenze erreicht ist oder ob es sich um eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente handelt.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Beschäftigung in der Regel sozialversicherungsfrei, der Rentner muss keine Beiträge zahlen, der Arbeitgeber jedoch Rentenversicherungsbeiträge.
Bei vorgezogenen Renten oder Erwerbsminderungsrenten besteht hingegen Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen, wobei Rentenbezüge gekürzt werden können, sobald bestimmte Hinzuverdienst-grenzen überschritten werden.
Die Aktivrente soll ein steuerliches Instrument ab 2026 sein, dass es Menschen ermöglicht, bis zu 2.000,00 Euro pro Monat steuerfrei zu ihrem gesetzlichen Renteneinkommen hinzuzuverdienen.
Ziel ist es, ältere Fachkräfte länger im Arbeitsleben zu halten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das freiwillige Weiterarbeiten attraktiver zu machen. In welchem Umfang sind Beiträge zur Sozialver-sicherung abzuführen?
Der Referent geht in diesem Seminar auf die Besonderheiten bei den unterschiedlichen Rentenarten ein und beleuchtet die Möglichkeiten bei der Aktivrente.
SEMINARINHALTE u.a.:
1. Übersicht: Erwerbsminderungsrente bis Regelaltersrente
2. Was ist in der Entgeltabrechnung zu beachten?
3. Beschäftigungsvarianten für Rentner (z.B. Minijob, kurzfristige Beschäftigung)
4. Aktivrente
Die Aktivrente soll ab 01.01.2026 eine neue Grundlage der Beschäftigung darstellen. Inhaltlich geht es um steuerliche Vorteile und reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Wer kann die „Aktivrente“ in Anspruch nehmen.
5. Tagesaktuelle Entwicklungen
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