Steuerberater
Bewertungsrecht - Repetitorium
Mit unserem Repetitorium erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Bewertungsrecht – von der Immobilien- über die Unternehmensbewertung bis hin zu den Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen.
In der ersten Veranstaltung steht die steuerliche Immobilienbewertung im Fokus, die sich für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes richtet. Dazu wird die Bewertung von unbebauten Grundstücken ebenso dargestellt wie das steuerliche Vergleichs-, Ertrags- und das Sachwertverfahren. Zudem wird die Möglichkeit des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts durch ein fundiertes Sachverständigengutachten betrachtet; in diesem Zusammenhang wird der wichtige Verwaltungserlass (7.12.2022) behandelt.
Im zweiten Teil des Repetitoriums wird die steuerliche Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG dargestellt. Die Bewertung der betrieblichen Vermögen erfolgt zu 95 % nach dieser Methode. Eine Wertuntergrenze bildet dabei der Substanzwert. Das Seminar vermittelt anschaulich die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte.
Abschließend werden in der dritten Veranstaltung die Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen, die seit der Erbschaftsteuerreform wesentlich komplexer geworden sind, präsentiert. In der steuerlichen Beratungspraxis ist eine Vielzahl von Berechnungen erforderlich, damit die Verschonung final realisiert wird. Insbesondere muss sich die Beratungspraxis auf das aktuelle BFH-Urteil zum 90 %-Test einstellen, auf das die Finanzverwaltung reagieren wird. Auch das Urteil des BFH zur Optionsverschonung mit der Optionsfalle des BFH hat weitreichende Konsequenzen in der Praxis.
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>>26.08.2024: GRUNDLAGEN ZUR BEWERTUNG VON GRUNDSTÜCKEN
>> 27.08.2024: GRUNDLAGEN ZUR BEWERTUNG DES BETRIEBLICHEN VERMÖGENS
>> 02.09.2024: GRUNDLAGEN DER VERSCHONUNGSREGELUNGEN NACH §§ 13A,B,C UND 28A ERBSTG
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