Steuerberater
Lohnfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung (§ 616 BGB)
Arbeitsrecht-Aktuell
Nur "Steuern" reicht schon längst nicht mehr. Nahezu täglich fordern Mandanten von Steuerberatern und deren Mitarbeitern eine Vielzahl von mehr oder weniger komplexen arbeitsrechtlichen Beratungsleistungen.
Aber auch in eigenen Angelegenheiten ist das Arbeitsrecht ein ständiger Begleiter. Hier immer "up to date" zu sein, stellt Kanzleien angesichts der sich stetig weiterentwickelnden Rechtsprechung sowie der Regulierungswut des Gesetzgebers vor besondere Herausforderungen.
Die bewährte Online-Seminarreihe "Arbeitsrecht aktuell" nimmt sich in regelmäßigen Abständen besonders brisanter und praxisrelevanter arbeitsrechtlicher Themen unter Berücksichtigung der aktuellen und ggf. zukünftigen Gesetzes- und Rechtsprechungslage an und bereitet sie kurz und knackig auf.
Im Anschluss daran haben Sie stets Gelegenheit, Ihre konkreten Praxisfragen und Anliegen an den Referenten zu richten. Der genaue Inhalt der Veranstaltung wird grundsätzlich erst mit wöchentlichem Vorlauf mitgeteilt.
Thema am 14. Juni 2024: Lohnfortzahlung bei vorübergehender Verhinderung (§ 616 BGB)
Ohne Arbeit kein Lohn? Dieser Grundsatz gilt nicht schrankenlos. Er wird u. a. ausgehebelt, wenn § 616 BGB einschlägig ist. Über die Frage, ob und in welchen Situationen die Vorschrift greift und welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, führt in der Praxis indes häufig zu Streit.
Auf ausdrücklichen Teilnehmerwunsch wird dieses Thema mit dem Ziel angegangen, hier Klarheit und Beratungssicherheit schaffen.
SEMINARINHALT (Auszug):
• Rechtsgrundlagen für bezahlte Freistellung
• Verhinderungsgründe nach § 616 BGB
• Anspruchssdauer und Verschuldensfragen
• Informations- und Nachweispflichten
• Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs
• Einschränkung und Abdingbarkeit des § 616 BGB
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