Steuerberater und Mitarbeiter
Die verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B für Deutschland
Die E-Rechnung in Deutschland steht vor Ihrer größten Veränderung seit Jahrzenten.
Am 08.12.2022 hatte die EU- Kommission Ihre Initiative VIDA (VAT in the Digital Age = Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) veröffentlicht. Dieser Änderungsentwurf zur Mehr- wertsteuer-System-Richtlinie (MwStSystRL) hat zum Ziel, dass die Deklaration und Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten einfacher und digitaler werden soll.
In vielen EU-Mitgliedstaaten existieren bereits unterschiedliche Systeme für digitale Meldepflichten aber auch für elektronische Rechnungsstellung. Ziel der EU Kommission ist es, einen einheitlichen Rahmen für die umsatzsteuerlichen (digitalen) Meldepflichten zu schaffen. Die Initiative VIDA beinhaltet als einen wichtigen Aspekt die Mehrwertsteuermeldepflichten und die verpflichtende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zum 01.01.2028.
Parallel dazu soll auch in Deutschland die E-Rechnungspflicht in dem Bereich B2B eingeführt werden.
Die E-Rechnung ist Teil des Wachstumschancengesetz(=WCG) und danach soll bereits ab dem 01.01.2025 die E-Rechnung im Bereich B2B schrittweise hierzulande verpflichtend eingeführt werden. Mit der Pflicht soll die Definition der E-Rechnung angepasst werden. In Anlehnung an den VIDA-Vorschlag könnten zukünftig nur noch Rechnungen, die auf der Norm CEN 16931 (Deutschland = XRechnung) basieren, als E-Rechnung gelten. Aber natürlich gibt es auch Ausnahmen, so dass für einen Übergangszeitraum auch noch Papier und pdf-Rechnungen erlaubt sind.
Am 17.11.2023 hatte der Bundesrat das WCG verabschiedet und Übergangsregelungen zur verpflichtenden E-Rechnung großzügig ausgeweitet. Auch bisherige in Deutschland bereits genutzte Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können danach weiterhin zur Anwendung kommen. Der Bundesrat hatte jedoch wie erwartet in seiner Sitzung am 24.11.2023 dem Gesetz nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Der Bundestag tagt am Anfang des Jahres und es bleibt abzuwarten, ob dort schon ein Kompromiss gefunden werden kann. Eine Gesetzesverabschiedung könnte dann im Bundesrat am 22.03.2024 erfolgen.
SEMINARINHALT u.a.:
1. Erläuterung der unterschiedlichen e-invoicing-Modelle
- Tax-Reporting-System
- Clearance-System
- Unterschiede und Gemeinsamkeiten
2. Beispiele bestehender Plattformen anderer EU-Mitgliedstaaten
- Frankreich - Bienvenue à l’E-facture – ab 2024
3. Die verplichtende Einführung der E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland
- EU-Bestrebungen zu einem einheitlichem Standard – die ViDA-Initiative
- Ermächtigungsantrag Deutschlands nach Art. 395 MwStSystRL
- Wachstumschancengesetz – die neue E-Rechnung in Deutschland
- Meldesystem zur neuen E-Rechnung in Deutschland
Das Seminar wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt.
Das Seminar ist bereits in Ihrem Warenkorb!
Weiteres Seminar buchen Zum Warenkorb