Steuerberater und Mitarbeiter
Die verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B für Deutschland
Mögliche E-invoicing Plattform für Deutschland
Die E-Rechnung ist in Deutschland immer noch nicht angekommen.
Obwohl bereits seit dem 1. Januar 2025 deutsche Unternehmen verpflichtet sind, E-Rechnungen, die gemäß den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 (xml-Datei) ausgestellt, übermittelt und empfangen wurden, anzunehmen, hat sich in Deutschland seit Beginn 2025 eine Gleichgültigkeit eingeschlichen.
Da für einen Übergangszeitraum noch Ausnahmen auf der Ausgangsseite zugelassen werden, haben viele Unternehmen die konkrete Einführung der E-Rechnung auf „Wiedervorlage“ gelegt.
Dabei wird zwischen elektronischen und sonstigen Rechnungen unterschieden. E-Rechnungen bedürfen keiner Zustimmung des Empfängers mehr, sofern beide Parteien im Inland ansässig sind und die erbrachte Leistung umsatzsteuerpflichtig ist. Damit gilt die E-Rechnungspflicht grundsätzlich nur im Bereich B2B.
Mit dieser Pflicht wurde auch die Definition der E-Rechnung angepasst. Die bisher in Deutschland etablierten Formate wie XRechnung und ZUGFeRD können jedoch weiterhin zur Anwendung kommen.
Dabei bringt das in der Praxis sehr beliebte ZUGFeRD-Format zwischenzeitlich diverse bekannte Risiken mit. Bei teilweise über 70% der im Umlauf befindlichen ZUGFeRD-Dateien (Stand: Sommer 2025) ergeben sich nämlich Abweichungen zwischen PDF und XML-Datei. Unternehmen müssen daher eingehende ZUGFeRD-Rechnungen validieren, da gesetzlich nur aus der XML-Datei der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann und Steuerkanzleien dürfen auch nur aus der validierten xml-Datei ihrer Mandanten den Vorsteuerabzug buchen.
Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert daher trotz Übergangsregelungen eine frühzeitige Anpassung der technischen und organisatorischen Prozesse.
Dabei ist sind auch die neuen Anweisungen der Finanzverwaltung zu beachten:
• 4. Fassung der GoBD vom 14.07.2025 und
• weiteres Schreiben des BMF zur E-Rechnung welches im 4. Quartal 2025 veröffentlicht werden soll
SEMINARINHALT u. a.:
1 .Einführung der verpflichtende E-Rechnung im Bereich B2B – EU-Standard
- EU- Bestrebungen zu einem einheitlichen Standard
- VIDA-Initiative
2. Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im Bereich B2B in Deutschland ab dem 01.01.2025
- Die neue E-Rechnung - gesetzliche Neuerungen ab 01.01.2025
- bisheriges BMF-Schreiben vom 15.10.2024, neues BMF-Schreiben
- Wesentliche Kernaussagen zu den neuen gesetzlichen Regelungen ab 01.01.2025 und folgende Jahre
3. Praktische Tipps zur Umsetzung der neuen Regelungen
- Checkliste zur Umstellung auf die E-Rechnung
- Software zum Anzeigen von E-Rechnungen
- Software zum Erzeugen einer E-Rechnung
- Software zur Validierung von E-Rechnungen
Das Seminar wurde Ihrem Warenkorb hinzugefügt.
Das Seminar ist bereits in Ihrem Warenkorb!
Weiteres Seminar buchen Zum Warenkorb