Steuerberater und Mitarbeiter
Scheinselbstständigkeit und Statusfeststellungsverfahren der DRV
Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung der DRV, in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht rückwirkend festgestellt, dass es sich bei der unterstellten Selbstständigkeit um eine abhängige Beschäftigung beim vermeintlichen Auftraggeber handelt, kann dies für den Auftraggeber sehr teuer werden.
Diese sehen sich in der Regel mit Beitragsansprüchen der Sozialversicherungsträger konfrontiert und laufen Gefahr, (unter Umständen erhebliche) Sozialversicherungsbeiträge zzgl. Säumniszuschlägen nachzahlen zu müssen.
Eine Abwälzung auf den Auftragnehmer ist praktisch kaum möglich. Ob es sich um eine abhängige Beschäftigung oder eine Selbstständigkeit handelt, ist stets im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Einzelfalles (BSG-Rechtsprechung) vorzunehmen.
Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Statusprobleme bei der Scheinselbstständigkeit zu erkennen und zu beseitigen.
Anhand von Beispielen werden die aktuelle Rechtsprechung des BSG aufgezeigt.
SEMINARINHALT u. a.:
- Allgemeine Grundlagen: Beschäftigung (Scheinselbstständigkeit) / Selbstständigkeit
- Typische Merkmale (Indizien) einer Beschäftigung im Sinne der SV
- Freie Mitarbeiter / Scheinselbstständigkeit
- Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers Weisungsgebundenheit
- Unternehmerrisiko
- Werk- oder Dienstvertrag als Lösung?
- Aktuelle Urteile zu „Scheinselbstständigkeit“
- Hinweise zum Statusfeststellungsverfahren
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