Steuerberater
Die Umwandlung von Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften
Nach wie vor bleibt der Schritt in die Kapitalgesellschaft für jedes Unternehmen auf Wachstumskurs eine logische Folge. Denn ertragsstarke und wachstumsorientierte Unternehmen gehören auch nach der Unternehmenssteuerreform und trotz der Einführung eines § 34 a EStG (so genannte Thesaurierungsrücklage für Personengesellschaften) in die Rechtsform der GmbH oder AG.
Der Weg in die GmbH/AG und das Recht der »neuen« einbringungsgeborenen Anteile werden in dieser Seminareinheit differenziert und praxisnah behandelt.
SEMINARINHALT u.a.:
1. Zivilrechtliche Wege in die Kapitalgesellschaft
2. Das Grundsystem des § 20 UmwStG
3. Die Betriebsaufspaltung und das Sonderbetriebsvermögen in der Umwandlung
4. Steuerliche Rückwirkung sowie Entnahmen und Einlagen
5. Praxisbeispiel mit Gestaltungshinweisen
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>> 18.04.2024: DIE EINBRINGUNG VON UNTERNEHMEN IN PERSONENGESELLSCHAFTEN
>> 24.04.2024: DIE UMWANDLUNG VON KAPITALGESELLSCHAFTEN IN PERSONENUNTERNEHMEN
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