Der Bundestag hat am 26. Juni 2025 den sogenannten Investitions-Booster beschlossen. Die Abgeordneten haben den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ angenommen.
Das Investitionsboostergesetz bringt ab Juli 2025 neue steuerliche Spielräume im Bereich Abschreibungen, Elektromobilität, Körperschaftsteuer und Forschungszulage.
In unserem kompakten Video zeigen wir anhand der neuen Gesetzestexte, was Kanzleien konkret tun können, um Vorteile zu sichern – für Mandanten und eigene Investitionen.