Voranmeldung und Steuerentstehung
Die Umsatzsteuer ist eine Jahressteuer, deren Abwicklung unterjährig erfolgt:
- Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich oder vierteljährlich einzureichen
- Die Steuer entsteht i. d. R. mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde (§ 13 UStG)
Steuerschuldnerschaft und Sonderregelungen
In der Regel ist der leistende Unternehmer der Steuerschuldner.
In bestimmten Fällen – etwa im Rahmen grenzüberschreitender sonstiger Leistungen – geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über (sog. Reverse-Charge-Verfahren).
Weitere Sonderregelungen:
- Durchschnittssatzbesteuerung
- Margenbesteuerung (§ 25 UStG)
- Differenzbesteuerung (§ 25a UStG)
- Reihengeschäfte
- Dreiecksgeschäfte
- Abzugsverfahren
Rechnungsstellung und Formerfordernisse
Zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs muss der Leistungsempfänger über eine ordnungsgemäße Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis verfügen (§§ 14, 14a UStG).
Bereits formale Fehler können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG).
Die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften ist daher essenziell.
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