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ERBSCHAFTSTEUER

Steuerwissen für Steuerrechts-Experten

ERBSCHAFTSTEUER-SEMINARE:

Aktuelle Seminare

Lebensversicherung, Fingierte Steuertatbestände, Vor- und Nacherbschaft  

Das Seminar behandelt Sonderthemen. Schwerpunkte bilden Verträge zugunsten Dritter im Erbschaftsteuerrecht einschließlich Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen von Lebensversicherungen, die fingierten Steuertatbestände sowie die Vor- und Nacherbschaft.  

buchbar
08.01.2026 09:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

Der Familienpool als optimale Nachfolgeregelung  

Hier geht es darum, Vermögenswerte sinnvoll in die nächste Generation zu übertragen und dabei den Zusammenhalt des "Familienvermögens" sicherzustellen. Das Seminar erklärt praxisnah die steuerlichen Folgen und liefert zahlreiche Beispielfälle.  

buchbar
05.03.2026 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen oder unter Nießbrauchsvorbehalt  

Sie erhalten praxisnahe Einblicke in steueroptimierte Nachfolgeplanung und lernen, Risiken bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen systematisch zu identifizieren und zu lösen.  

buchbar
15.04.2026 09:00 - 13:30 Uhr
Mittwoch
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

GrunderwerbSt im Zusammenhang mit Gesellschaften  

Ziel des Seminars ist es, einerseits die für die Beratungspraxis relevanten Fallstricke der Grunderwerbsteuer bei Gesellschaften anhand einer Vielzahl von Beispielsfällen aufzuzeigen und andererseits Gestaltungsempfehlungen zu geben.  

buchbar
21.05.2026 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

Immobilie & Erbschaftsteuer  

In diesem praxisorientierten Intensivseminar erfahren Sie, wie Verkehrswertgutachten nicht nur formale Bewertungsinstrumente sind, sondern auch als strategisches Werkzeug in der steuerlichen Gestaltung eingesetzt werden können.  

buchbar
12.06.2026 09:00 - 11:30 Uhr
Freitag
Online
Artur Radke
André Schiffer
Steuerberater und Mitarbeiter

Internationales Steuerrecht - aktuelle Entwicklungen  

In diesem kompakten 3 Stunden Seminar beleuchtet unser Referent die wichtigsten aktuellen Entwicklungen und Praxisfragen – präzise eingeordnet und mit klaren Handlungsempfehlungen für Beratung und Unternehmenspraxis.  

buchbar
07.07.2026 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
Online
Dr. Philipp Brauksiepe
Steuerberater

Die Stiftung als Nachfolgeinstrument?  

Unser Seminar bietet einen systematischen Überblick über Vor- und Nachteile der Stiftung als Nachfolgeinstrument. Sie erhalten einen Leitfaden zur Beantwortung der Mandantenfragen und zur Prüfung, ob Stiftung eine passende Gestaltungsalternative ist.  

buchbar
09.07.2026 09:00 - 13:30 Uhr
Donnerstag
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

Aktuelle Erbschaftsteuer  

Das Seminar stellt wichtige aktuelle Aspekte der Bewertung und des Erbschaft-/Schenkungsteuerrechts anschaulich dar und bringt die Teilnehmenden gleichzeitig auf den neusten Stand.  

buchbar
15.09.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
Online
Wilfried Mannek
Hannah Laura Sklareck
Steuerberater und Mitarbeiter

Grundlagen zur Bewertung von Grundstücken  

Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Einzelnen maßgebend sind. Der Gesetzgeber hat zudem auf mehrere BFH-Urteile reagiert, die von der Finanzverwaltung nicht angewandt wurden.  

buchbar
22.09.2026 09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
Online
Wilfried Mannek
Steuerberater

Grundlagen zur Bewertung des betrieblichen Vermögens einschließlich der Beteiligungen an PersGes  

Das Seminar stellt die steuerliche Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG dar und vermittelt anschaulich die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte.  

buchbar
08.10.2026 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag
Online
Wilfried Mannek
Steuerberater

Die Erbauseinandersetzung - steuerliche und zivilrechtliche Gestaltungsaspekte  

Das Praktikerseminar wird nicht nur die zivilrechtlichen Aspekte der Erbauseinandersetzung behandeln, sondern auch die steuerlichen "Klippen" aufzeigen. Sie erhalten konkrete Strategien zu Ertrag-, Erbschaft-, Grunderwerbs- und Umsatzsteuerfolgen, damit Si  

buchbar
12.10.2026 09:00 - 13:30 Uhr
Montag
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

Grundlagen der Verschonungsregelungen nach §§ 13a, b ErbStG  

Die bedeutsamen Unterschiede in der Definition des jungen Verwaltungsvermögens und der jungen Finanzmittel einschließlich der Rechtsfolgen erläutert das Seminar anschaulich.  

buchbar
13.10.2026 09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag
Online
Wilfried Mannek
Steuerberater

Unternehmensnachfolge - Praxis-Intensiv-Seminar  

Unser Seminar „Unternehmensnachfolge“ behandelt eine vielzahl steuerrechtlicher Fragen der Vermögensübertragung unter Lebenden, wie üblich in unseren Veranstaltungen anhand einer Vielzahl von Beispielsfällen und ausgewählter Musterformulierungen.  

buchbar
03. - 12.11.2026 09:00 - 13:00 Uhr
Montag
Online
Dr. Rüdiger Gluth
Steuerberater

Erbschaftsteuer im Steuerrecht – Grundlagen, Freibeträge & Bewertung

Rechtsgrundlagen und Systematik

Die Erbschaftsteuer ist eine direkte Steuer, die beim Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung anfällt. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und wird als Erbanfallsteuer erhoben, d.h., sie knüpft an den Erwerb des einzelnen Erben oder Beschenkten an.

Unterscheidung

Im deutschen Steuerrecht sind Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im selben Gesetz grundsätzlich gleichlautend geregelt. Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung. Die Schenkungsteuer ergänzt insofern die Erbschaftsteuer, als diese anderenfalls sehr leicht durch Zuwendungen unter Lebenden umgangen werden könnte. Auch die Schenkungsteuer wird grundsätzlich beim Erwerber erhoben; Schenker und Beschenkter sind Gesamtschuldner (§ 20 ErbStG).

Bei unbeschränkter Erbschaftsteuerpflicht unterliegt der Steuer der gesamte Vermögensanfall, auch mit seinen im Ausland befindlichen Teilen, bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht nur das im Inland befindliche Vermögen (Inlandsvermögen i. S. d. § 21 ErbStG in Verbindung mit § 121 BewG). Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht besteht, wenn der Erblasser oder der Erwerber zum Zeitpunkt des Todes (oder der Schenkung) Inländer ist.

Nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 13a und 13b ErbStG sind 85 % des Wertes von Betriebsvermögen, Vermögen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie bestimmten Anteilen an Kapitalgesellschaften von der Erbschaftsteuer befreit (sogenannter Verschonungsabschlag). Hauptzweck dieser Befreiung ist die Fortführung eines Betriebes im Hinblick auf die dort Beschäftigten.

Immobilienbewertung

Nach § 13d ErbStG werden zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 Prozent ihres maßgeblichen Wertes angesetzt. Dies gilt für alle im Inland, in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gelegenen Grundstücke, die nicht zum begünstigten betrieblichen Vermögen (Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag) gehören.

Abziehbare Nachlassverbindlichkeiten

Abziehbar sind: die vom Erblasser herrührenden Schulden; Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen; die Kosten für Bestattung des Erblassers, ein angemessenes Grabdenkmal, die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses entstehen; für diese Kosten ist insgesamt ein Betrag von 10.300 € ohne Nachweis abziehbar; Erbersatzansprüche; Einkommensteuernachzahlungen.

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