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EINKOMMENSTEUER

Einkommensteuer-Wissen für Steuerrechts-Experten

SEMINAR-AUSWAHL

Aktuelle Seminare

ERNEUERBARE ENERGIEN IM ERTRAG- UND UMSATZSTEUERRECHT – Aktuelle Entwicklungen  

Dieses Seminar vermittelt die steuerlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten im Umgang mit erneuerbaren Energien wie Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpen, E-Mobilität und Windkrafträdern.  

buchbar
12.05.2025 09:00 - 13:00 Uhr
Montag
Online
Stefan Crivellin
Anita Käding
Steuerberater und Mitarbeiter

Die Besteuerung von Influencern, Youtubern und Co. im Fokus  

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen und korrekte steuerliche Einordnung für Ihre Tätigkeit im Bereich digital Life und Social Media kennen.  

buchbar
02.09.2025 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
Online
Lisa Wittmeier
Steuerberater

Lohnsteuer-Update 2025/2026  

In unserem Seminar erfahren Sie und Ihre Mitarbeiter alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen zum Ende des Jahres 2025 und für das Jahr 2026.  

buchbar
24.11.2025 16:30 - 19:30 Uhr
Montag
Online
Marcus Spahn
Mitarbeiter

Lohnsteuer-Update 2025/2026  

In dem Seminar erfahren Sie alle lohnsteuerlich relevanten Änderungen und Neuerungen zum Ende des Jahres 2025 für das Jahr 2026.  

buchbar
27.11.2025 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
Düsseldorf
Marcus Spahn
Mitarbeiter

EINKOMMENSTEUER

Systematik und Einordnung

Die Einkommensteuer ist eine der bedeutendsten Steuerarten in Deutschland. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind.
Als Gemeinschaftssteuer steht sie Bund, Ländern und Gemeinden anteilig zu. Sie zählt zu den Personensteuern, ist subjektbezogen und als Ertragsteuer konzipiert – im Gegensatz zur objektbezogenen Gewerbesteuer.

Bemessungsgrundlage und Tarif

Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG). Die Höhe der Steuer wird anhand des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) berechnet.
Das jährliche Aufkommen der Einkommensteuer macht etwa ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen in Deutschland aus.

Erhebungsformen

Zur Einkommensteuer zählen verschiedene Erhebungsformen, die teils als Quellensteuern ausgestaltet sind. Dazu gehören:

  • Lohnsteuer (§§ 38–42g EStG)
  • Kapitalertragsteuer (§§ 43 ff. EStG)
  • Abgeltungsteuer (als besondere Form der Kapitalertragsteuer seit 2009, § 32d EStG)
  • Bauabzugsteuer (§ 48 EStG)
  • Aufsichtsratssteuer (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EStG i. V. m. § 50 Abs. 2 Satz 1 EStG)

Diese Steuern werden i. d. R. direkt an der Quelle vom Schuldner der Einkünfte einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Rechtsgrundlagen und Verwaltungsvorschriften

Die wichtigsten materiell-rechtlichen Normen finden sich im:

  • Einkommensteuergesetz (EStG)
  • ESt-Durchführungsverordnung (EStDV)

Ergänzend sind Regelungen aus weiteren Gesetzen zu beachten, z. B.:

  • Außensteuergesetz (AStG)
  • Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Für eine einheitliche Rechtsanwendung erlässt die Finanzverwaltung:

  • die Einkommensteuerrichtlinien (EStR)
  • regelmäßig BMF-Schreiben, die in der Praxis konkretisierende Hinweise enthalten

Wichtig: Diese Verwaltungsvorschriften sind nur für die Finanzverwaltung verbindlich, nicht für Gerichte oder Steuerpflichtige.

Veranlagung und Steuererklärung

Die Einkommensteuer wird grundsätzlich im Wege der Veranlagung erhoben (§§ 25 ff. EStG).
Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§ 46 Abs. 2 EStG, § 56 EStDV).
Darüber hinaus kann das Finanzamt eine Abgabe auch anordnen (§ 149 Abs. 1 AO).

Mit dem Einkommensteuerbescheid (§ 155 AO) wird die Steuer für den Veranlagungszeitraum festgesetzt.
Gleichzeitig werden ggf. auch Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und weitere Zuschläge (z. B. Arbeitnehmersparzulage) berücksichtigt.

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