Systematik und Einordnung
Die Einkommensteuer ist eine der bedeutendsten Steuerarten in Deutschland. Sie ist eine direkte Steuer, da Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind.
Als Gemeinschaftssteuer steht sie Bund, Ländern und Gemeinden anteilig zu. Sie zählt zu den Personensteuern, ist subjektbezogen und als Ertragsteuer konzipiert – im Gegensatz zur objektbezogenen Gewerbesteuer.
Bemessungsgrundlage und Tarif
Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist das zu versteuernde Einkommen (§ 2 Abs. 5 EStG). Die Höhe der Steuer wird anhand des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) berechnet.
Das jährliche Aufkommen der Einkommensteuer macht etwa ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen in Deutschland aus.