Steuerberater

Geldwäscheprävention in der Steuerkanzlei – Pflichten sicher erfüllen und Haftungsrisiken vermeiden

Steuerberater und ihre Mitarbeitenden sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Geldwäscheprävention umzusetzen. Neben der Identifizierung von Mandanten gehören hierzu insbesondere eine angemessene Risikoanalyse, die Abgabe von Verdachtsmeldungen sowie der sichere Umgang mit Sorgfaltspflichten. Verstöße können zu erheblichen Bußgeldern, berufsrechtlichen Konsequenzen und Haftungsrisiken führen.

Dieses praxisorientierte Online-Seminar vermittelt die gesetzlichen Anforderungen verständlich und mit praktischen Umsetzungstipps für den Kanzleialltag. Die Teilnehmer erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der geldwäscherechtlichen Pflichten – von der Mandantenannahme über die Risikobewertung bis hin zur Dokumentation und der Abgabe von Verdachtsmeldungen.

Anhand von Praxisbeispielen werden häufige Fehler aufgezeigt und Lösungen vorgestellt, die sich unmittelbar in der Steuerkanzlei umsetzen lassen.

SEMINARINHALT u. a.:
• Rechtliche Grundlagen des Geldwäschegesetzes (GwG)
• Pflichten von Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften
• Der risikobasierte Ansatz in der Praxis
• Identifizierung des Mandanten und Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
• Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
• Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
• Verdachtsmeldungen: Wann besteht eine Meldepflicht?

 

Seminardetails

Bezeichnung
OD-WEB 869
Seminarort
Online
Gebühr *
225 €
ermäßigt: 150 €
* Die Teilnahme kann im Rahmen eines Wissenspakets oder einer Seminar-Flat kostenfrei sein (außer WOS und WS), sonst gilt die angegebene Gebühr (ermäßigt bei gebuchtem Wissenspaket). Änderungen vorbehalten

Weitere Informationen

  • Die Seminaraufzeichnung und Unterlagen stehen Ihnen spätestens am nächsten Werktag per Downloadlink sowie in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung.
  • Die Inhalte entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Seminardurchführung und können insbesondere bei rechtlichen oder steuerlichen Änderungen zwischenzeitlich überholt sein.
  • Zugriff: Bis zum 31.03. des Folgejahres.
  • Nutzung: Ausschließlich zur persönlichen bzw. internen Nutzung. Eine Weitergabe und Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung ist nicht gestattet.
  • Rechnung: Die Rechnung erhalten Sie separat per E-Mail.

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