Inklusive umfangreicher Arbeitsunterlagen.
195 € zzgl. gesetzl. USt
Teilnehmer-Gebühr
130 € zzgl. gesetzl. USt
für Teilnehmer unserer Steuerberater-Arbeitskreise, sowie deren Partner und Mitarbeiter
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Ab 01.01.2023 ist die eAU für Arbeitgeber verpflichtend und alle Arbeitgeber müssen sich an dem Verfahren beteiligen.
Jährlich werden mehr als 77 Millionen Arbeitsunfähigkeiten in Deutschland festgestellt und auf Papier in dreifacher Ausfertigung bescheinigt.
Seit dem 1. Oktober 2021 werden bereits elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Vertragsärzten und -zahnärzten an die Krankenkassen digital übermittelt. Arbeitgeber und Steuerberater können seit dem 1. Januar 2022 im Rahmen eines Pilotverfahrens die eAU-Daten von den Krankenkassen abfragen.
Arbeitgeber und Steuerkanzleien müssen sich darauf einstellen, ab 01.01.2023 die AU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Seminarinhalt (Auszug)
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