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Online-Seminarreihe (WEB 904)

Bewertungsrecht - Repetitorium

  • Datum (Start): Mi, 01. März 2023
  • Uhrzeit: 14:00 – 19:00 Uhr
  • Seminarort: Online

  • Alle Termine:
    01.03.2023 (Mi): 14:00 – 19:00 Uhr
    16.03.2023 (Do): 14:00 - 19:00 Uhr
    28.03.2023 (Di): 14:00 - 19:00 Uhr

Inklusive umfangreicher Arbeitsunterlagen.

870 € zzgl. gesetzl. USt
Teilnehmer-Gebühr

580 € zzgl. gesetzl. USt
für Teilnehmer unserer Steuerberater-Arbeitskreise, sowie deren Partner und Mitarbeiter

Teilnahme für: Steuerberater und Mitarbeiter

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Bewertungsrecht - Repetitorium

Mit unserem Repetitorium erhalten Sie einen umfassenden Überblick über das Bewertungsrecht – von der Immobilien- über die Unternehmensbewertung bis hin zu den Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen.

In der ersten Veranstaltung "Grundlagen zur Bewertung von Grundstücken" steht die steuerliche Immobilienbewertung im Fokus, die sich für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes richtet. Dazu wird die Bewertung von unbebauten Grundstücken ebenso dargestellt wie das steuerliche Vergleichs-, Ertrags- und das Sachwertverfahren. Zudem wird die Möglichkeit des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts durch ein fundiertes Sachverständigengutachten betrachtet; in diesem Zusammenhang wird der neue Verwaltungserlass (12/2022) behandelt.

Im zweiten Teil des Repetitoriums "Grundlagen zur Bewertung des betrieblichen Vermögens einschließlich der Beteiligungen an PersGes" wird die steuerliche Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG dargestellt. Die Bewertung der betrieblichen Vermögen erfolgt zu 95 % nach dieser Methode. Eine Wertuntergrenze bildet dabei der Substanzwert. Das Seminar vermittelt anschaulich die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte.

Abschließend werden in der dritten Veranstaltung "Grundlagen der Verschonungsregelungen nach §§ 13a,b,c und 28a ErbStG" die Verschonungsregelungen für betriebliche Vermögen, die seit der Erbschaftsteuerreform wesentlich komplexer geworden sind, präsentiert. In der steuerlichen Beratungspraxis ist eine Vielzahl von Berechnungen erforderlich, damit die Verschonung final realisiert wird. Eine besondere Bedeutung hat dabei der 90 %-Test, auf den sich die Beratungspraxis einstellen muss. Das FG Münster lehnt den 90 % Test ab (Revision ist eingelegt worden).

Buchen Sie das gesamte Repetitorium zum Vorzugspreis oder einzelne Seminare:

01.03.2023: Grundlagen zur Bewertung von Grundstücken

16.03.2023: Grundlagen zur Bewertung des betrieblichen Vermögens einschließlich der Beteiligungen an PersGes

28.03.2023: Grundlagen der Verschonungsregelungen nach §§ 13a,b,c und 28a ErbStG
 

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