Inklusive umfangreicher Arbeitsunterlagen.
360 € zzgl. gesetzl. USt
Teilnehmer-Gebühr
240 € zzgl. gesetzl. USt
für Teilnehmer unserer Steuerberater-Arbeitskreise, sowie deren Partner und Mitarbeiter
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Mit unterschiedlichen Hilfsprogrammen des Bundes und der Bundesländer in den Jahren 2020 bis 2022 sind sog. Corona-Hilfen häufig auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierter Kosten bewilligt worden. Nach Vorliegen der realisierten Umsatzzahlen und Fixkostenabrechnungen sind alle Antragstellenden zur Einreichung einer Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten verpflichtet.
Die Abgabefristen (z.B. 31.12.2022) für die Schlussabrechnungen variieren bzgl. der unterschiedlichen Corona-Hilfsprogramme. Die Abrechnung der ersten Hilfsprogramme (Überbrückungshilfen I und II, November- und Dezemberhilfe) ist seit dem 05. Mai 2022 möglich. Die Abrechnung späterer Hilfsprogramme (Überbrückungshilfen III Plus) soll im Jahresverlauf folgen.
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen von sog. Paketlösungen. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird im Schlussbescheid eine endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Erfolgt keine Schlussabrechnung, sind die Förderleistungen in voller Höhe zurückzuzahlen.
Im Zusammenhang mit den Corona-Hilfen ergeben sich für den prüfenden Dritten auch steuerliche, haftungsrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen.
In dem Online-Seminar werden Informationen für die Erstellung der Schlussabrechnung und die steuerliche Behandlung gegeben. Anhand von praktischen Fällen werden Handlungsempfehlungen geben.
Des Weiteren werden Musterformulierungen/Musterschreiben entwickelt.
Es werden Handlungsempfehlungen gegeben, wie man die Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken vermeiden kann.
INHALTSÜBERSICHT
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