Inklusive umfangreicher Arbeitsunterlagen.
195 € zzgl. gesetzl. USt
Teilnehmer-Gebühr
130 € zzgl. gesetzl. USt
für Teilnehmer unserer Steuerberater-Arbeitskreise, sowie deren Partner und Mitarbeiter
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Die steuerliche Behandlung von Reisekosten ist sowohl für die Lohn- und Gehaltsabrechnung als auch für die Fertigung der Einkommensteuererklärung von großer Bedeutung. Das lohnsteuerliche Reisekostenrecht unterliegt trotz der „Reisekostenreform“ stetig zahlreichen Änderungen, deren rechtssichere Anwendung in der Praxis detailliertes und anwendungsbereites Wissen über Neuerungen und Entwicklungen zwingend erforderlich macht.
Unter Beachtung von Gesetzesänderungen, der aktuellen Rechtsprechung und des zum Jahreswechsel aktualisierten BMF-Schreibens zum lohnsteuerlichen Reisekostenrecht werden im Seminar neben Anwendungsgrundsätzen und zahlreichen Praxisbeispielen auch Besonderheiten, Zweifelsfragen und Klarstellungen zum lohnsteuerlichen Reisekostenrecht ausführlich erläutert und dargestellt. Daneben werden wichtige Tipps für denkbare Umsetzungs- und Handlungsmöglichkeiten gegeben.
Seminarinhalt:
1. Konzeption des lohnsteuerlichen Reisekostenrechts, Bedeutung der Auswärtstätigkeit (z.B. Dienstreise)
2. Vorliegen von Reisekostengrundsätzen, Besonderheiten bei Bau-/ Montagearbeitern, Außendienstlern und Pflegepersonal, Fahrtätigkeit
3. Prüfung und Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte unter Berücksichtigung aktueller BFH-Entscheidungen und des o.g. neuen BMF-Schreibens, welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber?
4. Fahrtkosten: Pkw, öffentliche Verkehrsmittel, Firmenwagen, Bahncard
5. Unterkunftskosten als Reisekosten, neue Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer, Nachweis und Übernachtungspauschalen,
erforderliche Wohnung „zu Hause“, Mitnahme von Angehörigen
6. Verpflegungsmehraufwendungen, neue Inlandspauschalen ab 2020, günstige Ermittlungen, (neuer) Dreimonatszeitraum, neue Auslandspauschalen 2021
7. Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit und doppelter Haushaltsführung, Großbuchstabe „M“, aktuelle Rechtsprechung zur Nichteinnahme gestellter „Dienstreise-Mahlzeiten“
8. Berufsausbildung und Auswärtstätigkeit, Berufsschulbesuch, Fahrten zur Uni
9. Doppelte Haushaltsführung: u.a. „Prüfung“ der Hauptwohnung/Zweitwohnung/beruflichen Veranlassung gemäß neuem BMF-Schreiben, Kosten für die Zweitwohnung neben dem mtl. Höchstbetrag von 1.000 € und Vereinfachungsregelung für Einrichtigungsgegenstände und Hausrat, Besonderheiten bei Firmenwagengestellung
10. Reisenebenkosten, welche Kosten sind zusätzlich begünstigt?, Besonderheiten für Lkw-Fahrer
11. Versteuerung des steuerpflichtigen Arbeitslohns aus Spesenabrechnungen mit Pauschalierungs- und Verrechnungsmöglichkeiten
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