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Teilnehmer-Gebühr
320 € zzgl. gesetzl. USt
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Innergemeinschaftlicher Warenverkehr und Gelangensbestätigung, Reihengeschäft und Sonderregelungen
Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung erfordern es, die umsatzsteuerrechtliche Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs auf den Prüfstand zu stellen. "Darf die Rechnung ohne Umsatzsteuer gestellt werden?", ist eine der häufigsten Fragen in der Buchhaltung exportierender Unternehmen, die spätestens bei Dreiecks- oder Reihengeschäften mit Auslandsbezug häufig nicht einfach zu beantworten ist. Aktuell herrscht viel Verunsicherung aufgrund der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur Zuordnung der Warenbewegung im Reihengeschäft.
Die aktuelle EuGH-Entscheidung "Kreuzmayr" zeigt, welche erheblichen finanziellen Auswirkungen eine Fehlbeurteilung (trotz derzeit unklarer Rechtslage) haben kann. Zudem gilt es die Auswirkungen der MwSt-Reform zum 01.01.2020 mit den sog. Quick Fixes im Blick zu behalten.
Das neue BMF-Schreiben zu Reihengeschäften in Deutschland wird zum Termin erwartet. Des Weiteren gehen wir auf aktuelle Rechtsprechung zum Problem der Rückwirkenden Korrektur bei nichterkannten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften sowie der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EUGH ein.
Neue Verwaltungsanweisungen nach Einführung der Neuregelungen für das Reihengeschäft in der EU, Lieferungen über Konsignationsläger, die Neufassung der Innergemeinschaftlichen Lieferung liegen bereits vor bzw. werden bis zum Seminar erwartet. Auch der Umgang mit der in der MwSt-DVO die EU-weiten Regelung zum Belegnachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung ist ein Thema des Seminars.
Seminarinhalt:
1. Prüffelder der i.g. Lieferung – aktuelle Entwicklungen
2. Prüffelder des i.g. Warenverkehrs
3. Herausforderungen beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG) sowie der seit der EuGH Rechtsprechung dazu bestehenden Problematik etwaiger Korrekturen bei einem nichterkannten innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft.
4. EuGH-Entscheidung "Italmoda" und Verwaltungsschreiben und § 25f UStG v. 15.6.2022 sowie aktuelle Entscheidungen zu den deutschen Vorlagefragen.
Einfuhr- und Ausfuhrlieferungen - Ausgangsvermerk, Vorsteuerabzug der EUSt etc.
Das Umsatzsteuerrecht stellt Unternehmen vor größte Herausforderungen. Das gilt besonders für den Export und Import von Waren. Die Abhängigkeit vom europäischen Gemeinschaftsrecht wird hier in der Praxis besonders relevant. Zudem ist es wichtig, über Grundkenntnisse der zollrechtlichen Abwicklung zu verfügen.
In diesem Seminar erhalten Sie umfassende Antworten für alle Warengeschäfte, insbesondere solche mit Drittlandbezug. Ein Überblick über die aktuellen Stolpersteine, Nachweispflichten und Neuerungen aufgrund der Rechtsprechung im Bereich der Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen ist Ziel des Seminares. Zunehmend müssen Unternehmen über den Abzug der EUSt als Vorsteuer streiten. Die Verwendung von Incoterms® und Besonderheiten in der Lieferkette werden hier zum wirtschaftlichen Problemfall.
Seminarinhalt:
1. Prüffelder der Ausfuhrlieferungen – aktuelle Entwicklungen
2. Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen
3. Besondere Sachverhalte
4. Buch- und Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen
5. Hinweise zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit Einfuhren und Ausfuhren
6. Problemfälle aus der Betriebsprüfung bei der Anwendung des § 4 Nr. 4b UStG (Steuerbefreiung der vor der Einfuhr stattfindenden Lieferung).
7 EuGH Entscheidung "Italmoda" und Verwaltungsschreiben und § 25f USt
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