Inklusive umfangreicher Arbeitsunterlagen.
345 € zzgl. gesetzl. USt
Teilnehmer-Gebühr
230 € zzgl. gesetzl. USt
für Teilnehmer unserer Steuerberater-Arbeitskreise, sowie deren Partner und Mitarbeiter
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Die steuerliche Immobilienbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer richtet sich zwingend nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes.
Allerdings hat der Steuerzahler die Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert durch ein fundiertes Sachverständigengutachten nachzuweisen.
Das Seminar erläutert anschaulich, welche Regelungen im Rahmen der steuerlichen Immobilienbewertung maßgebend sind. Das Sachwertverfahren ist zum 01.01.2016 vollständig angepasst worden. Seitdem sind neue Regelherstellungskosten maßgebend. Zudem gilt eine Bindung an den Baupreisindex. Die Regelungen werden zwischenzeitlich von den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 erläutert und im aktuellen BMF-Handbuch 2020 dargestellt.
Die konkreten Einflussmöglichkeiten eines Sachverständigen-Gutachtens werden aufgezeigt, damit die letztlich "richtige" Steuer festgesetzt werden kann. Die Finanzverwaltung hat die bisher einschränkende Rechtsprechung des BFH abgelehnt. Der Gesetzgeber hat entsprechend reagiert, so dass auch zertifizierte Sachverständige den Nachweis führen können. Hierzu hat die Finanzverwaltung Ende 2022 Erlassregelungen verabschiedet, nach denen auch rückwirkende Korrekturen zulässig sind.
SEMINARINHALT:
1. Umfang des Grundvermögens
2. Bewertung von unbebauten Grundstücken
3. Vergleichspreisverfahren
4. Ertragswertverfahren
5. Aktuelles Sachwertverfahren
6. Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwerts
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