Inklusive umfangreicher Arbeitsunterlagen.
345 € zzgl. gesetzl. USt
Teilnehmer-Gebühr
230 € zzgl. gesetzl. USt
für Teilnehmer unserer Steuerberater-Arbeitskreise, sowie deren Partner und Mitarbeiter
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Das Seminar stellt die steuerliche Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren nach §§ 199 ff BewG dar. Die Bewertung der betrieblichen Vermögen erfolgt in der Praxis zu rund 95 % nach dieser Methode. Eine Wertuntergrenze bildet dabei der Substanzwert. Die Ableitung aus Verkäufen findet dagegen in der Bewertungspraxis ebenso wie die Bewertung aufgrund eines Gutachtens relativ selten statt.
Das Seminar vermittelt anschaulich die einzelnen Bewertungsansätze und Rechenschritte. Dies gilt besonders für die Erfassung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, der Beteiligungen und des sogenannten jungen Betriebsvermögens. Ebenso werden die Korrekturen bei der Ermittlung des Jahresertrags erläutert. Abschließend wird die Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften mit anschaulichen Praxisbeispielen veranschaulicht. Ferner wird auf Sonderfälle der Bewertung hingewiesen, wie zum Beispiel die Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften. Die Regelungen sind mittlerweile überwiegend in die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 aufgenommen und im aktuellen BMF-Handbuch 2020 dargestellt worden.
SEMINARINHALT:
1. Rechtsgrundlagen
2. Formel des vereinfachten Ertragswertverfahrens
3. Ermittlung des Substanzwerts als Mindestwert
4. Bewertung von Beteiligungen an Personengesellschaften
5. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften
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