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reguläre Teilnehmer-Gebühr
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Nach 5 Jahren GoBD wurde vom BMF die Neufassung („GoBD 2019“) am 28.11.2019 veröffentlicht, worüber innovative Prozesse wie das „Mobile-Scannen“ legitimiert oder technische Migrationen deutlich vereinfacht wurden.
Zwischenzeitlich haben erste Verfahren sowohl bei Finanzgerichten als auch beim BFH für Klarheit im Bereich der Interpration der norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift gesorgt.
Dabei haben die Gerichte gerade im Bereich der Zuschätzungskompetenz im Rahmen einer Außenprüfung klare Vorgaben gemacht.
Die Finanzverwaltung ist nun dieser negativen Rechtsprechung mit Änderungen im Bereich der Abgabenordnung zu begegnen. Die Änderungen im Rahmen der Umsetzung der DAC 7 Richtlinie beinhalten nun einige erstaunliche Änderungen des Gesetzgebers im Bereich der AO.
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