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Unternehmensteuerrecht

Unternehmensteuerrecht

Darlehen von GmbH-Gesellschaftern als steuerliche Anschaffungskosten?

Der Wahnsinn geht weiter... !

Der Sanitär- und Heizungsinstallateur Müller hatte berufliches Pech. Mit seiner Kommanditgesellschaft ging er, nachdem er alle privaten Mittel als Darlehen hineingesteckt hatte, in die Insolvenz. Zukünftig arbeitete er als Angestellter. Seine aus der Pleite verbliebenen Schulden konnte er bezahlen, da sein Lohn im Ergebnis aufgrund seiner Verlustvorträge in den folgenden Jahren steuerfrei blieb. Auch ein steuerlicher Verlustrücktrag in das Vorjahr der Pleite hatte ihm finanziell noch sehr geholfen.

In der Abwandlung des Falles ändert sich „nur“ die Rechtsform des Unternehmens in die einer GmbH. Alles Weitere bleibt unverändert.

Was bedeutet das?