| Infos zur Steuerberater-Ausbildung |
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Ihr weiterkommen ist unser Anliegen! "INFO" - Bonus Ihr persönlicher Vorteil ab der Anmeldung für die dauer der Teilnahme an der Steuerberater-Ausbildung:
Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassungvoraussetzungen sind im § 36 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt. Danach sind verschiedene Zugangswege zum Beruf des Steuerberaters möglich. Zulassung ab 01.01.2009 Durch das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz ist die Organisation der StB-Prüfung vom Finanzministerium NRW auf die Steuerberaterkammern des Landes übergegangen. Die diesbezüglichen Aufgaben werden durch die gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe bearbeitet. Die Regelung gilt ab der Steuerberaterprüfung 2009 sowie für alle Anträge auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung oder auf verbindliche Auskunft, die ab dem 01.01.2009 gestellt werden. Gemeinsame Prüfungsstelle der Steuerberater-Kammern Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe Grafenberger Allee 100 40237 Düsseldorf Bestellung Für die Bestellung als Steuerberater/in im regionalen Bereich ist u.a. zuständig: Steuerberaterkammer Düsseldorf Grafenberger Allee 98 40237 Düsseldorf Telefon: 0211-669060 Telefax: 0211-66906-600 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Fördermöglichkeiten u.a.:Bildungsscheck NRW Prämiengutschein Wir werden unterstützt durch u.a.: |



